Eurocheque: übersetzung
Eu|ro|cheque 〈[-ʃɛk] m. 6〉 = Euroscheck
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Eu|ro|cheque […ʃɛk], der; -s, -s [aus: euro-, Euro- (in Zus.) = europäisch, Europa- u. frz. chèque = ↑ Scheck] (früher):
(bis 31. 12. 2001) offizieller, bei den Banken fast aller europäischen Länder einlösbarer Scheck.
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Eurocheque
[-ʃɛk] der, -s/-s, Euroscheck, Abkürzung ec, EC, einheitlich gestalteter Scheckvordruck, der von Banken in zahlreichen Ländern - meist in Verbindung mit einer Scheckkarte (ec-Karte) - ausgegeben wird (in Deutschland seit 1. 1. 1972). Bei Reisen in andere Länder werden Eurocheques seit 1975 in zunehmendem Umfang auch in der jeweiligen Landeswährung ausgestellt. Durch die ec-Karte garantiert die bezogene Bank dem Empfänger eines Eurocheques dessen Einlösung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (seit 1.1. 1985: 400 DM). Der Eurocheque kann als Bar- oder Verrechnungsscheck ausgestellt werden. Die originär zu Garantiezwecken konzipierte ec-Karte wurde Anfang der 80er-Jahre mit einem Magnetstreifen versehen, um den Zugang zum elektronischen Geldverkehr (u. a. Nutzung von Geldausgabeautomaten, verbunden mit einer persönlichen Identifikationsnummer [PIN], bargeld- und scheckloses Bezahlen in Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen) zu ermöglichen. Seit Ende 1996 ist eine (zunächst zusätzlich) mit einem Chip ausgestattete ec-Karte im Umlauf, die als elektronische Geldbörse genutzt werden kann. Formal ist die ec-Karte eine Debit- und keine Kreditkarte. Das seit Oktober 1987 auf der ec-Karte befindliche Hologramm, das je nach Blickwinkel das ec-Zeichen, ein Porträt L. van Beethovens oder das Jahr des Ablaufs der Gültigkeit zeigt, dient dem Schutz vor Fälschung. Mit Wirkung vom 1. 1. 1995 wurde die Haftung für den Umgang mit Eurocheques und ec-Karten verändert. Bankkunden, denen Eurocheques oder ec-Karte ohne eigenes Verschulden abhanden kommen, wird der Schaden voll ersetzt (die bisherige Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenssumme entfällt). Allerdings haften die Kreditinstitute nicht mehr bei Schäden, die der Karteninhaber grob fahrlässig verursacht hat (z. B. Diebstahl von ec-Karte und Scheckvordrucken aus einem unbeaufsichtigten Fahrzeug, gemeinsames Aufbewahren von ec-Karte und persönlicher Geheimnummer).
Ab 1. 1. 2002 entfällt entfällt die Zahlungsgarantie der Kreditinstitute für Eurocheques. Das bedeutet, dass Händler, Firmen und Kreditinstitute keine Schecks mehr akzeptieren müssen. Die ec-Karte, die sich inzwischen von einer »Zahlungsgarantie-Zusatzkarte« zu einer Multifunktionskarte gewandelt hat, kann weiterhin weltweit (in über 80 Ländern) an Geldausgabeautomaten und zur Bezahlung an elektronischen Kassen (POS-Systeme) genutzt werden.
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eu|ro|cheque [...ʃɛk] (internationale Schreibung auf den Formularen, Scheckkarten usw.), Eu|ro|cheque, der; -s, -s [aus: euro-, Euro- (in Zus.) = europäisch, Europa- u. frz. chèque = 1↑Scheck]: offizieller, bei den Banken fast aller europäischen Länder einlösbarer Scheck.