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BETRIEBSKRANKENKASSEN

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Betriebskrankenkassen,
 
Krankenkassen, die mit Zustimmung des Betriebsrates vom Arbeitgeber für einen oder mehrere Betriebe errichtet werden können, sofern er auf Dauer mindestens 1 000 Versicherungspflichtige beschäftigt. Die Leistungsfähigkeit der Betriebskrankenkassen muss auf Dauer gesichert sein, der Bestand oder die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Allgemeinen Ortskrankenkasse darf nicht gefährdet werden. 1993 gab es in Deutschland 749 Betriebskrankenkassen mit 5,4 Mio. Mitgliedern (3,6 Mio. der allgemeinen Krankenversicherung und 1,8 Mio. der Krankenversicherung der Rentner). Mit den anspruchsberechtigten Familienangehörigen werden insgesamt 8,1 Mio. Versicherte betreut. 11,3 % der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten sind Mitglieder der Betriebskrankenkassen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und im Bundesverband der Betriebskrankenkassen (Sitz: Essen) zusammengeschlossen.
 
In Österreich waren nur 1,14 % aller Krankenversicherten oder 56 245 Personen Mitglieder einer Betriebskrankenkasse (Ende 1993). - In der Schweiz waren 6,2 % der Krankenversicherten oder 486 070 Personen in einer der 45 Betriebskassen versichert (1993).
 


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Betriebskrankenkassen, Kassen, die von einzelnen Unternehmern zur Durchführung der Krankenversicherung der in ihrem Betriebe beschäftigten versicherungspflichtigen Personen errichtet werden (s. Krankenkassen).



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