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DEUTSCHLAND: POLITISCHES SYSTEM DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

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Deutschland: Politisches System der Bundesrepublik Deutschland
 
Der Parlamentarische Rat hatte dem neuen Staatsgebilde, das aus dem Zusammenschluss der drei Westzonen mit der Verküdung des Grundgesetzes entstanden war, einen neuen Namen gegeben.
 
Der Begriff »Bundesrepublik« bezeichnete die Staatsform mit der den Bundesstaat kennzeichnenden Aufteilung der staatlichen Aufgaben zwischen dem Bund als Gesamtstaat und den Ländern als Gliedstaaten (Föderalismus). Die Hinzufügung »Deutschland« sollte darauf hinweisen, dass dieser Teilstaat den Anspruch erhob, für das ganze Deutschland zu sprechen. Das Volk als Souverän ist im Deutschen Bundestag repräsentativ vertreten. Der Deutsche Bundestag ist als oberstes Organ der Legislative der Mittelpunkt des politischen Lebens und von keinem anderen Verfassungsorgan abhängig; sein Präsident ist nach dem Bundespräsidenten der zweithöchste Repräsentant der Bundesrepublik.
 
Die Abgeordneten werden in allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen vom Volk gewählt.In der Zusammensetzung des Bundestags spiegeln sich somit die gesellschaftlichen Gruppierungen und Kräfte wieder. Allerdings hat sich im Lauf der Jahre gezeigt, dass bestimmte Gruppen der Gesellschaft, wie z. B. die Beamten, überproportional vertreten sind, während andere, z. B. freie Unternehmer oder Handwerker, eher unterrepräsentiert sind. Bis 1990 traten zu den 496 vom Volk gewählten Mitgliedern (zuzüglich möglicher Überhangmandate) 22 vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählte Abgeordnete aus West-Berlin, die nicht voll stimmberechtigt waren. Nach der ersten gesamtdeutschen Wahl 1990 hatte der Bundestag (einschließlich 6 Überhangmandaten) 662 Abgeordnete. Kritiker bemängeln, dass mit dieser Zahl das Parlament nicht mehr richtig arbeitsfähig sei und fordern die Verkleinerung des Parlaments. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und kann ihn auf dem Wege des konstruktiven Misstrauensvotums (das heißt, indem er mit absoluter Mehrheit einen neuen Bundeskanzler wählt) auch wieder stürzen. Der Bundeskanzler wird nach seiner Wahl vom Bundespräsidenten ernannt. Er schlägt sodann die von ihm ausgewählten Minister und Staatssekretäre dem Bundespräsidenten zur Ernennung vor. Bundeskanzler und Bundesminister bilden gemeinsam die Bundesregierung (»Kabinett«), in der dem Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz zusteht. Die Bundesregierung ist als oberstes Organ der Exekutive vom Vertrauen des Bundestages abhängig.
 
Der Bundesrat wurde als Vertretung der Länder neben dem Bundestag in das Regierungssystem eingebaut und fungiert quasi als zweite Kammer, obgleich dies im Grundgesetz so nicht vorgesehen ist. Durch den Bundesrat sind die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Jedem Bundesland stehen im Bundesrat mindestens drei Stimmen zu. Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland verfügen über drei Stimmen, die Länder mit mehr als 2 Millionen Einwohnern besitzen vier Stimmen (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), Hessen verfügt über fünf Stimmen, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern). Für die Dauer eines Jahres wird im Turnus ein Ministerpräsident oder (bei den Stadtstaaten) Bürgermeister zugleich Präsident des Bundesrates und damit Stellvertreter des Bundespräsidenten. Im September 1951 wurde als weiteres oberstes Verfassungsorgan das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (siehe auch Bundesverfassungsgericht: Präsidentin Jutta Limbach - Befugnisse des BVG) errichtet, das über die Einhaltung der rechtsstaatlichen Ordnung zu wachen hat. Seine Entscheidungen binden alle anderen staatlichen Organe, auch den Deutschen Bundestag.
 
Mit der Vereinigung Deutschlands wurde das Grundgesetz am 3. Oktober 1990 auch in den neu gebildeten Ländern der bisherigen DDR in Kraft gesetzt.


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