AUSNAHMSTÜBCHEN
∙Aus|nahm|stüb|chen, das, Aus|nahm|stu|be, die [zu ↑Ausnahme (2)]: kleinere Wohnung im Altenteil: ein kleineres Häuschen ... Es hat die Bestimmung, dem Hausbesitzer ... als so genanntes Ausnahmstübchen zu dienen (Stifter, Bergkristall 14).