BETRIEBSARZT
Betriebsarzt: übersetzung
Be|triebs|arzt 〈m. 1u〉 in größeren Betrieben tätiger Arzt; Sy Werksarzt
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Be|triebs|arzt, der:
Werksarzt.
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Betriebsarzt,
Werksarzt, in Betrieben haupt- oder nebenberuflich tätiger Arzt, der vom Arbeitgeber für die Wahrnehmung von Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Unfallverhütung und der arbeitsmedizinischen Vorsorge eingesetzt wird. Fachliche Voraussetzungen, Rechte und Pflichten sind im Arbeitssicherheitsgesetz vom 12. 12. 1973 und in Unfallverhütungsvorschriften festgelegt. In Deutschland gibt es zur Zeit etwa 12 000 Betriebsärzte.
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Be|triebs|arzt, der: Werksarzt.