ENTWEIHUNG
Entweihung: übersetzung
Zerstörung; Verschandelung
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Ent|wei|hung 〈f. 20〉 das Entweihen, Entheiligung, Schändung
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Ent|wei|hung, die; -, -en:
das Entweihen; das Entweihtwerden.
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Entweihung,
Entheiligung, katholisches Kirchenrecht: ein Vorgang, der einer Kirche den Weihecharakter entzieht; entweder für immer (früher Exsecratio genannt) durch Zerstörung oder vom Bischof angeordnete Beseitigung der kirchlichen Zweckbestimmung (Profanierung) oder zeitweilig durch Schändung (Violatio; z. B. durch Mord), die durch einen Bußritus gesühnt werden muss (cc. 1211, 1212, 1222 CIC).
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Ent|wei|hung, die; -, -en: das Entweihen, Entweihtwerden.