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DAS SANFTE GESETZ

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Das sanfte Gesetz
 
Ein wesentlicher Begriff im Werk des Dichters Adalbert Stifter (1805-1868) ist der des »sanften Gesetzes«, der im Zusammenhang mit der Beurteilung bestimmter Weltbetrachtungen, Naturauffassungen o. Ä. gelegentlich zitiert wird. Stifter hat seine Ansichten zu diesem Begriff programmatisch und in konzentrierter Form in der Vorrede zu den Erzählungen des Bandes »Bunte Steine« dargelegt. Für ihn ist nach diesem Gesetz das »Wehen der Luft, das Rieseln des Wassers, das Wachsen der Getreide, das Wogen des Meeres, das Grünen der Erde, das Glänzen des Himmels« größer als »das prächtig einherziehende Gewitter«, der »Blitz, welcher Häuser spaltet«, der »Sturm, der die Brandung treibt«, der »Feuer speiende Berg«, denn auch sie sind nur »Wirkungen viel höherer Gesetze«. Dabei ist nicht der Mensch das Maß aller Dinge, sondern auch für ihn gilt die Notwendigkeit der Einordnung in das »sanfte Gesetz« des Naturnotwendigen, »wodurch das menschliche Geschlecht geleitet wird«.


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