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EINGESTEHEN

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eingestehen: übersetzung

einräumen; offenbaren; gestehen; zugeben; singen (umgangssprachlich); bekennen; beichten

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ein||ge|ste|hen 〈V. tr. 251; hat〉 bekennen, gestehen, zugeben ● er hat den Diebstahl eingestanden

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ein|ge|ste|hen <unr.V.; hat:
(bes. eine Schwäche, einen Fehler) schließlich zugeben, offen aussprechen:
eine Schuld, einen Irrtum, eine Niederlage e.;
er hat ihr seine Angst eingestanden (zugegeben, dass er Angst hat);
ich wollte mir nicht e. (wollte nicht wahrhaben), dass ich mich geirrt hatte.

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ein|ge|ste|hen <unr. V.; hat: (bes. eine Schwäche, einen Fehler) schließlich zugeben, offen aussprechen: eine Schuld, einen Irrtum e.; Schließlich musste er seine Niederlage e. (Stories 72 [Übers.], 27); Einige gestanden den Zweck ihres Besuchs, Heroinkauf, ein (FAZ 5. 3. 83, 45); er hat ihr seine Angst eingestanden (ihr gegenüber zugegeben, dass er Angst hat); ich wollte mir nicht e. (wollte nicht wahrhaben), dass ich mich geirrt hatte; Sie hatte ihn gern gehabt, aber nun war er aus ihrem Leben verschwunden, und sie gestand sich ein, dass sie ihn vermisste (Danella, Hotel 361).


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
eingestehen: übersetzung

eingestehen, fateri (freiwillig gestehen). – confiteri (infolge der Umstände etc. bekennen). – nicht ei., non fateri; infitiari (eine Tatsache ableugnen): eingestandene Schuld (Geldschuld), nomen confessum.



найдено в "Большом немецко-русском словаре"


eingestehen* vt

признавать (свою вину u т. п.), сознаваться (в чём-л.)



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