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BRANNTWEINMONOPOL

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Branntweinmonopol: übersetzung

Brạnnt|wein|mo|no|pol, das:
Monopol (des Staates) auf Herstellung u. Verkauf von Branntwein.

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Branntweinmonopol,
 
das vom Staat mit der Absicht der Einnahmenerzielung (Finanzmonopol) oder aus agrarpolitischen Gründen (Marktordnungsmonopol) beanspruchte ausschließliche Recht, Branntwein herzustellen und/oder zu verkaufen. In Deutschland umfasst das von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Sitz: Offenbach am Main) durchgeführte Branntweinmonopol die Übernahme des in inländischen Brennereien hergestellten Weingeistes, die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern (außer Rum, Arrak, Kognak, Likör u.a.), die Reinigung des Branntweins sowie den Handel mit übernommenem Branntwein zu autonom festgesetzten Verkaufspreisen. Von der Ablieferungspflicht ausgenommen ist Alkohol aus Korn, Obst, Wein und nichtlandwirtschaftliche Rohstoffen. Der von der Monopolverwaltung abgesetzte Alkohol unterliegt der Branntweinsteuer. Das Branntweinmonopol (in Deutschland seit 1919) diente seit jeher in erster Linie agrarpolitischen Zielen (Schutz inländischer Alkoholerzeuger). Nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol vom 8. 4. 1922 (mit Änderungen) sind den Erzeugern kostendeckende Übernahmepreise zu zahlen. Demgegenüber hat bei den Abgabepreisen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes seit 1976 (Aufhebung des Einfuhrverbots für Alkohol aus EG-Ländern) dazu geführt, dass die Branntweinmonopolverwaltung den Branntwein billiger verkauft, als sie ihn angekauft hat. Sie muss daher aus dem Bundeshaushalt bezuschusst werden (2002: 107,5 Mio..
 
In Österreich wurden mit dem Alkoholsteuer- und Monopolgesetz 1995 das Branntweinmonopol und die Branntweinbesteuerung neu geordnet. In der Schweiz besitzt der Bund das Alkoholmonopol. Der Reinertrag der Alkoholverwaltung geht zu 90 % an den Bund, 10 % erhalten die Kantone für Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs.
 

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Brạnnt|wein|mo|no|pol, das: Monopol (des Staates) auf Herstellung u. Verkauf von Branntwein.


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Branntweinmonopol n -s

монополия на винокурение и продажу спиртных напитков



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
n
монополия государства на винокурение и продажу спиртных напитков


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