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BERÜHRUNGSSPANNUNGSSCHUTZ

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Berührungsspannungsschutz: übersetzung

Berührungsspannungsschutz,
 
Gesamtheit der Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Menschen bei Benutzung elektrischer Geräte, Anlagen oder Betriebsmittel. Deren betriebsmäßig unter Spannung stehende Teile müssen grundsätzlich so isoliert oder abgedeckt sein, dass sie nicht berührt werden können. Infolge eines Kurzschlusses oder einer fehlerhaften Isolation können aber leitfähige Teile (z. B. das Gehäuse eines Motors, einer Metalltischlampe) Spannung gegen Erde annehmen, die vom Menschen zum Teil überbrückt werden kann. Diese Berührungsspannung darf in Anlagen und Geräten, die Spannungen bis 1 000 V führen, den Wert 65 V nicht übersteigen (maximal 125 V bei Spannungen über 1 000 V). Bei Berührung fließt dann ein elektrischer Strom durch den Körper, dessen vom individuell sehr unterschiedlichen Körperwiderstand (im Mittel 3 300 Ω) abhängige Stromstärke von etwa 20 mA gerade noch als zulässig angesehen werden kann. Stärkere Ströme führen bei Stromstärken ab 100 mA zum Tode.
 
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind: 1) Schutzisolierung (VDE-Symbol: [sqrsqr]) v. a.bei Haushaltsgeräten, Elektrowerkzeugen, Schaltern und Steckdosen: Alle der Berührung zugänglichen Teile werden durch eine zusätzliche Isolierung (meist ein geschlossenes Kunststoffgehäuse) abgedeckt; 2) Standortisolierung bei größeren Geräten oder Anlagen durch isolierende Abdeckung des Fußbodens u. a. leitfähiger Teile, die mit der Erde in Verbindung stehen (z. B. Heizkörper, Wasser- und Gasleitungen); 3) Verwendung von Kleinspannungen unter 42 V, da dann die Gefahr einer gefährlichen Berührungsspannung nicht gegeben ist. Diese mit Transformatoren, Gleichrichtern, Umformern oder Akkumulatoren erzeugten Kleinspannungen sind vorgeschrieben für Spielzeuge (bis 24 V), für Handleuchten und Leuchten in Kesseln, Behältern u. a.; 4) Schutztrennung durch einen Trenntransformator, der zwischen Netz und Verbraucher geschaltet wird, sodass bei Körperschluss keine Berührungsspannung aus dem speisenden Netz auftritt; 5) Schutzerdung durch Anschließen von leitfähigen Anlagenteilen über einen besonderen Schutzleiter niederohmig an einen Erder, wodurch bei einem Körperschluss ein Fehlerstrom auftritt, der die nächste vor dem Fehler liegende Sicherung oder einen Fehlerspannungs- beziehungsweise Fehlerstromschutzschalter abschaltet; 6) Nullung: Leitfähige Geräteteile (z. B. Gehäuse eines Bügeleisens) werden über einen (grüngelb ummantelten) Schutzleiter, Schukostecker und -steckdose an den Nullleiter (Mittelpunktsleiter) angeschlossen; jeder Körperschluss wird dann ein Kurzschluss und die entsprechende Sicherung trennt das Gerät vom Netz.


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