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DEZISIONISMUS

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Dezisionịsmus
 
der, -, Entscheidungsdenken, in C. Schmitts Rechtsphilosophie dem Normativismus oder Gesetzesdenken als diejenige Denkart entgegengesetzt, für die nicht vorgegebene Ordnung, sondern das eigene unbedingte Wollen maßgebend ist. Dezisionistische Züge zeigt in der neueren Philosophie besonders der Existenzialismus.
 
Im politischen Bereich kann Dezisionismus mit dem Verlust von allgemein verbindlichen ethischen und rechtlichen Normen und der Überbewertung der politischen Entscheidungspersönlichkeit die Entstehung autoritärer und totalitärer Strukturen fördern.
 
Literatur:
 
Carl Schmitt: Die Diktatur (21928, Nachdr.1964);
 Carl Schmitt: Polit. Theologie (21934);
 K. Löwith: Ges. Abhh. Zur Kritik der geschichtl. Existenz (1960).

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De|zi|si|o|nịs|mus, der; - [zu lat. decisio = Entscheidung]: rechtsphilosophische Anschauung, nach der das als Recht anzusehen ist, was die Gesetzgebung zum Recht erklärt.


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