Ausscheidereigenschaft,
Kriminalistik: Bezeichnung für ein dominantes, vererbliches Merkmal, durch das bei einem Teil der Menschen (im europäischen Raum gelten rd. 75 % der Menschen als Ausscheider oder Sekretoren) die Blutgruppensubstanzen des AB0-Systems auch in ihren Körpersekreten (z. B. Speichel, Sperma, Schweiß) nachgewiesen werden können; bedeutsam besonders zur Aufklärung von Sexualdelikten.