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DEUTSCHBRITISCHES FLOTTENABKOMMEN

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Deutsch-Brịtisches Flottenabkommen,
 
abgeschlossen am 18. 6. 1935, legte die Gesamtflottenstärke des Deutschen Reiches gegenüber dem Britischen Commonwealth auf ein Verhältnis von 35:100 fest. In diesem Gesamtrahmen durfte das Deutsche Reich die gleiche Unterseeboot-Tonnage besitzen wie das Britische Commonwealth. Während die britische Regierung mit diesem Vertrag die maritime Aufrüstung Deutschlands begrenzen wollte, suchte A. Hitler diese international abzusichern. Es gelang ihm damit, die entsprechenden Teile des Versailler Vertrags von 1919 außer Kraft zu setzen. Am 28. 4. 1939 kündigte Hitler das Flottenabkommen.


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