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BAYERN

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Bayern: übersetzung

Bay|ern; -s:
deutsches Bundesland.

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Bayern,
 
Freistaat Bayern, Land im Süden von Deutschland, mit 70 548 km2 das flächenmäßig größte, mit (1999) 12,155 Mio. Einwohner nach der Bevölkerungszahl (nach Nordrhein-Westfalen) das zweitgrößte, jedoch mit 172 Einwohner je km2 eines der dünner besiedelten deutschen Bundesländer. Bayern umfasst den Ostteil Süddeutschlands, grenzt im Osten an die Tschechische Republik, im Norden an Thüringen und Sachsen, im Westen an Hessen und Baden-Württemberg, im Süden an Österreich und hat im Südwesten um Lindau Anteil am Bodensee. Hauptstadt ist München.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der Verfassung vom 2.12. 1946 liegt die gesetzgebende Gewalt beim Landtag (204 Mitglieder), der nach modifiziertem Verhältniswahlrecht vom Volk für 4 Jahre gewählt wird. Als beratendes Organ steht ihm der Senat (60 Mitglieder) zur Seite, dem von sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und kommunalen Körperschaften entsandte Vertreter angehören. An der Spitze der Staatsregierung steht der vom Landtag auf 4 Jahre gewählte Ministerpräsident, der die Richtlinien der Politik bestimmt und mit Zustimmung des Landtages die Staatsminister und die Staatssekretäre ernennt. Die Verfassung kennt die Möglichkeit von Volksbegehren und Volksentscheid, Verfassungsänderungen bedürfen der Zustimmung durch das Volk.
 
Wappen:
 
Das kleine Staatswappen besteht aus dem seit 1242 traditionellen, zum Landeswappen gewordenen Familienwappen des Hauses Wittelsbach. Auf dem mit schrägen, in Silber und Blau gehaltenen Rauten (Wecken) versehenen Schild ruht eine Volkskrone. Das große Staatswappen (seit 1835), in seiner heutigen Form 1950 vom bayerischen Landtag beschlossen, ist in 4 Felder geteilt und weist zusätzlich das weiß-blaue Rautenschild als Herzschild auf. Die Felder zeigen den in Gold gehaltenen pfälzischen Löwen auf schwarzem Grund, den fränkischen »Rechen« (3 silberne Spitzen auf rotem Grund, die 3 fränkische Regierungsbezirke von Bayern dokumentierend), den altbayerischen blauen »Panther« auf silbernem Grund und 3 übereinander angeordnete schwarze Löwen auf goldenem Grund, die den schwäbischen Teil von Bayern darstellen. Schildhalter sind zwei goldene Löwen.
 
Verwaltung:
 
Bayern ist in 7 Regierungsbezirke (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben), diese sind in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte, insgesamt in 2 051 Gemeinden gegliedert. Außerdem gibt es 18 regionale Planungsverbände einschließlich des gemeinsam mit Baden-Württemberg errichteten Regionalverbands Donau-Iller.
 
Recht:
 
Die Rechtsprechung üben der Verfassungsgerichtshof (München), das Bayerische Oberste Landesgericht (München), 3 Oberlandesgerichte (München, Bamberg, Nürnberg), 21 Land- und 72 Amtsgerichte aus. Es gibt ferner die Landesarbeitsgerichte (München, Nürnberg) sowie 11 Arbeitsgerichte, das Landessozialgericht (München) und 7 Sozialgerichte, 2 Finanzgerichte, einen Verwaltungsgerichtshof (München) und 6 Verwaltungsgerichte.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Bayern erstreckt sich rd. 330 km zwischen der unteren Mainebene und den Nördlichen Kalkalpen; es hat Anteil an der Mittelgebirgsschwelle, am süddeutschen Schichtstufenland, am Alpenvorland und an den Alpen. Der von den Mittelgebirgen geprägte Landschaftsraum nördlich der Donau umfasst im Nordwesten das stark bewaldete Buntsandsteingebirge des Spessarts (Geiersberg 586 m über dem Meeresspiegel) und im äußersten Norden Basaltkuppen und -flächen der Rhön (Kreuzberg 928 m über dem Meeresspiegel). Nach Süden und Südosten schließt sich das Schwäbisch-Fränkische Schichtstufenland mit den fruchtbaren Gäulandschaften und mit Haßbergen, Steigerwald und Frankenhöhe als höhergelegene Landstufe an; auf dieser liegt das Mittelfränkische Becken (mit Nürnberg im Mittelpunkt), das im Süden und Osten gürtelartig von der 200-300 m über dem Meeresspiegel aufragenden, stark zerschnittenen Fränkischen Alb (aus Jurakalken, zum Teil verkarstet) mit der Felslandschaft der Fränkischen Schweiz im Norden und dem Kessel des Nördlinger Rieses im Westen umrahmt wird. Die Fränkische Alb wird im Nordosten begrenzt von Frankenwald (bis 795 m über dem Meeresspiegel) und Fichtelgebirge (Schneeberg 1 053 m über dem Meeresspiegel, Ochsenkopf 1 023 m über dem Meeresspiegel), dem sich jenseits der Naabsenke nach Süden und Südosten Oberpfälzer Wald, Bayerischer Wald und Böhmerwald (Großer Arber 1 456 m über dem Meeresspiegel, Großer Rachel 1 453 m über dem Meeresspiegel) anschließen.
 
Die Donau (zwischen Ulm und Passau) grenzt dieses Gebiet deutlich nach Süden gegen das Alpenvorland ab; Moose (Moorgebiete) begleiten ihr Tal oberhalb des Kelheimer Durchbruchs, unterhalb von Regensburg erstreckt sich der Dungau, die »Kornkammer Bayerns«. Zwischen Iller und Salzach/Inn liegt das Alpenvorland, im Norden größtenteils lössbedecktes tertiäres Hügelland als Hinterlassenschaft der pleistozänen Alpengletscher und ihrer Schmelzwässer, im Mittelbereich mächtige Schotterebenen (Memminger Ebene, Lechfeld, Münchener und Mühldorfer Ebene), im Süden End- und Grundmoränen mit dazugehörigen Seen (Ammersee, Starnberger See, Chiemsee, Staffelsee, Tegernsee, Schliersee). Über Molasserücken und weichgeformte Flyschrücken steigen von den Allgäuer über die Bayerischen bis zu den Berchtesgadener Alpen die schroffen Grate und Hochplateaus der Nördlichen Kalkalpen auf (Zugspitze, höchster Berg Deutschlands, 2 962 m über dem Meeresspiegel).
 
Die Donau (mittlerer Abfluss in Passau 1 420 m3/s) übertrifft mit einem Einzugsgebiet (in Deutschland) von 58 012 km2 das des Mains (26 500 km2) bei weitem, steht ihm aber an Bedeutung als Schifffahrtsweg nach. Die wasserreichsten Zuflüsse der Donau sind die vom Süden aus den Alpen kommenden Iller, Lech, Isar und Inn.
 
34,2 % der Gesamtfläche Bayerns sind mit Wäldern bedeckt. Mit 2,41 Mio. ha hat Bayern die größte Waldfläche Deutschlands (Anteil 23,1 %). Das Alpengebiet, die ostbayerischen Grenzgebirge und der Spessart haben die größten geschlossenen Waldgebiete aufzuweisen.
 
Klima:
 
Durch die Höhe über dem Meeresspiegel und die Entfernung vom Meer hat die bayerische Hochebene ein raues Klima und eine ausgeprägtere Kontinentalität als das deutlich wärmere Bodenseegebiet. Dieser Gegensatz wiederholt sich in Nordbayern zwischen dem warmen Maintal und den benachbarten Gäuen einerseits und den rauen klimatischen Bedingungen von Spessart und Rhön andererseits. Auf der Fränkischen Alb werden die Niederschläge (im Jahresmittel 650-750 mm) von dem durchlässigen Kalkboden rasch aufgesogen, sodass sie zu den trockensten Gebieten Bayerns zählt. Die Donauniederung ist verhältnismäßig warm, unterliegt aber starken täglichen Temperaturschwankungen. Feucht und schneereich mit kürzeren Vegetationszeiten als Hügel- und Gäulandschaften sind Fichtelgebirge, Bayerischer Wald und Böhmerwald sowie der stark von den Alpen beeinflusste Teil des Alpenvorlandes.
 
Bevölkerung:
 
Bayern war Siedlungsgebiet von Baiern, Franken und Alemannen. Die Baiern ließen sich in Ober- und Niederbayern und der Oberpfalz nieder, die Franken im Maingebiet und um das Fränkische Schichtstufenland, die Alemannen im Alpenvorland westlich des Lechs und südlich des Nördlinger Rieses.
 
In den offenen Landschaften Frankens herrschen Haufendörfer mit dem mitteldeutschen Ernhaus (»fränkisches Gehöft«) und mit Fachwerkbauten vor, in den später gerodeten Waldlandschaften Straßendörfer und Weiler. Nieder- und Oberbayern, in geringerem Ausmaß auch die Oberpfalz und Schwaben, sind reich an Weilern und Einzelhöfen (»Einöden«). Die Vielzahl alter Stadtwesen ist charakteristisch; Handelsstädte, Residenzen und Bischofssitze neben zahlreichen Zwergstädten, Kloster- und Marktsiedlungen spiegeln die alte Landeskultur und Staatsgeschichte. Den reicheren Ackerbaulandschaften Unterfrankens und Niederbayerns stehen weite Graslandgebiete mit intensiver Viehhaltung und Milchwirtschaft in den feuchteren Landstrichen der Mittelgebirge (Rhön) und des Alpenvorlandes gegenüber.
 
Durch Aufnahme von 2,4 Mio. Heimatvertriebenen und Flüchtlingen während des Zweiten Weltkriegs und danach wurden Bevölkerungsverteilung und -struktur nachhaltig beeinflusst. Am 31. 12. 1994 wohnten 1,071 Mio. Ausländer in Bayern (9,0 % der Landesbevölkerung). An der Gesamtzahl der Ausländer in Deutschland hat Bayern (1994) einen Anteil von 15,6 %, davon waren u. a. 255 400 Türken, 213 400 Menschen aus dem früheren Jugoslawien, 85 800 Österreicher, 81 500 Italiener, 66 200 Griechen. Bei einer landesweit geringen Bevölkerungsdichte werden nur in den Ballungszentren der Großstädte Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg hohe Bevölkerungsdichten erreicht.
 
Religion:
 
62,5 % der Bevölkerung gehören der katholischen Kirche an, rd. 22,5 % evangelischen Landeskirche. Die jüdische Religionsgemeinschaft hat rd. 14 200 Mitglieder in dreizehn Gemeinden; die jüdische Gemeinde München ist mit über 7 200 Mitgliedern (nach Berlin) die zweitgrößte jüdische Gemeinde in Deutschland.
 
Bildungswesen:
 
Das allgemein bildende Schulwesen unterscheidet Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Auf die Grundschule (4 Schuljahre) bauen das Gymnasium (Klassen 5-13) und die Hauptschule (Klassen 5-9) auf; die Realschule umfasst die Klassen 7-10 und schließt an die Klasse 6 der Hauptschule an. Gymnasium und Realschule bieten verschiedene Ausbildungsrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten an. An der Hauptschule gibt es seit 1994 - zunächst noch im Schulversuch - die freiwillige 10. Klasse, die qualifizierte Hauptschulabsolventen zum mittleren Schulabschluss führt. Die Oberstufe des Gymnasiums (besonders die letzten 4 Abschnitte, d. h. in der Regel die letzten beiden Jahre) folgt seit 1975 dem bayerischen Kollegstufenmodell: Die Fächer werden in Leistungs- und Grundkursen unterrichtet, die von den Schülern selbst gewählt werden. Dabei müssen die Fächer Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik, Geschichte, eine Naturwissenschaft sowie Religionslehre und Sport auf jeden Fall belegt und (außer Sport) ins Abitur eingebracht werden. Das Berufsschulwesen wurde 1972 durch das Gesetz über das berufliche Schulwesen koordiniert. Neben der Berufsschule gibt es die Berufsaufbauschule, die Berufsfachschule, die Wirtschaftsschule (Klasse 7 oder 8-10), die Fachschule, die Fachoberschule und die Berufsoberschule. Eine Besonderheit bildet die Einrichtung der Fachakademie (Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss und in der Regel abgeschlossene Berufsausbildung und -praxis). Besondere Bedeutung ist der beruflichen Grundausbildung zuerkannt worden; sie ist 1978 als Berufsgrundbildungsjahr in kooperativer Form oder in vollschulzeitlicher Form als Berufsgrundschuljahr eingeführt worden und setzt 9 Jahre Schulbildung voraus. Neben den allgemein bildenden und beruflichen Schulen besteht ein reich gegliedertes System von Förderschulen zur sonderpädagogischen Betreuung. Gesetzlich geregelt ist darin auch die neue Möglichkeit, über die Berufsausbildung zum mittleren Schulabschluss zu gelangen. Das Lehrerbildungsgesetz (1977) sieht den auf Schularten bezogenen Lehrer vor. Die gesamte Lehrausbildung erfolgt an Universitäten, in die 1972 die pädagogischen Hochschulen integriert wurden. Im Hochschulbereich bestehen 10 Universitäten (München [Universität und TU], Erlangen-Nürnberg, Würzburg, Regensburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Passau und in kirchlicher Trägerschaft die Katholische Universität Eichstätt), 6 Kunsthochschulen (je 2 für Musik und bildende Kunst, eine Hochschule für Musik und Theater, eine Hochschule für Film und Fernsehen), 18 Fachhochschulen, die Bayerische Beamtenfachhochschule sowie eine Hochschule für Politik. Als weitere private Einrichtungen, u. a. in kirchlicher Trägerschaft, gibt es wissenschaftliche Hochschulen in München, Benediktbeuern (seit 1981) und in Neuendettelsau (evangelische Gesamthochschule), 2 kirchliche Fachhochschulen sowie eine Bundeswehrhochschule. An der Entwicklung des Bildungswesens sind die im Zentrum für Bildungsforschung zusammengefassten drei Staatsinstitute beteiligt (für Frühpädagogik und Familienforschung, für Schulpädagogik und Bildungsforschung sowie für Hochschulforschung und -planung).
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
In Bayern hat sich die Wirtschaftsstruktur nach dem Zweiten Weltkrieg grundlegend gewandelt. Aus einem traditionellen Agrarland wurde ein moderner Industriestandort mit einem wachsenden Dienstleistungssektor. Hochtechnologie und Wachstumsbranchen prägen wie in wenigen anderen Regionen Deutschlands das Bild.
 
Mit dem weit reichenden Strukturwandel ging die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft deutlich zurück. Ihr Beitrag zur Bruttowertschöpfung lag 1999 nur mehr bei gut 1 %. Das stark hochtechnologieorientierte produzierende Gewerbe trug 1999 mit rd. 32 % zur Bruttowertschöpfung bei. Davon entfielen auf das verarbeitende Gewerbe 25,6 %, auf das Baugewerbe 4,6 % und auf die Energie- und Wasserversorgung 1,7 %. Gegenüber 1991 (37 %) verzeichnete der Sektor trotz eines Produktionszuwachses wegen des schnelleren Dienstleistungswachstums einen Anteilsrückgang um 5 Prozentpunkte. Die stärkste Rolle auf den in- und ausländischen Märkten spielen nach wie vor Fahrzeugbau, Elektroindustrie und Maschinenbau. In zukunftsweisenden Hochtechnologiebereichen wie der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Bio- und Gentechnologie gehört Bayern zu den international führenden Standorten. Deutlich an Bedeutung gewonnen hat der tertiäre Sektor, der im Zeitraum von 1991 bis 1999 um mehr als 40 % wuchs und seinen Anteil an der Bruttowertschöpfung von 61,5 % auf rd. 67 % ausweiten konnte. Besonders dynamisch entwickelten sich dabei v. a. wissensintensive Branchen wie Wirtschaftprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung, Datenverarbeitung und Datenbanken sowie Architektur- und Ingenieurbüros, das Gesundheits- und Erziehungswesen und der Medienbereich.
 
Seit den 70er-Jahren liegt das Wirtschaftswachstum in Bayern deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Im Zeitraum 1991 bis 1999 belegte Bayern mit einem realen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts um 12,0 % den ersten Rang unter den alten Ländern. Die gesamtwirtschaftliche Leistung belief sich 1999 nominal auf 657 Mrd. DM. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner von nominal 54 212 DM (1999) übertrifft den westdeutschen und den europäischen Durchschnitt erheblich. Bayern belegt damit Rang zwei unter den deutschen Flächenländern. Das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen liegt mit nominal 112 156 DM (1999) etwas unter dem Mittel der alten Länder. Ursächlich dafür ist die mit 48,3 % (Bund 44,4 %) weit überdurchschnittlich hohe Erwerbsbeteiligung.
 
Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung ging in den letzten Jahrzehnten eine überdurchschnittliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt einher. Seit 1994 verzeichnet Bayern im Jahresdurchschnitt die niedrigste Arbeitslosigkeit im Bundesgebiet. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen betrug 1999 6,4 %.
 
Landwirtschaft:
 
Trotz rückläufiger gesamtwirtschaftlicher Bedeutung hat Bayern nach wir vor die größte landwirtschaftliche Nutzfläche (19,2 %) und die meisten landwirtschaftlichen Betriebe (34,3 %) unter allen Ländern in Deutschland. Von der landwirtschaftlichen Nutzfläche (1999: 3,30 Mio. ha) entfielen 2,10 Mio. ha auf Ackerland, 1,18 Mio. ha auf Dauergrünland, 13 960 ha auf Gartenland, 10 083 ha auf Obstanlagen und Baumschulen sowie 5 900 ha auf Rebland. Vom Ackerland dienen 55 % dem Getreideanbau, wobei Gerste und Weizen die größte Bedeutung zukommt. Mit einem Anteil von 15,3 % ist Bayern zweitgrößter deutscher Getreideproduzent; Hauptanbaugebiete sind die Gäulandschaften und das niederbayrische Tertiärhügelland. In Unter- und im westlichen Oberfranken kommt der Erzeugung von Braugerste eine besondere Bedeutung zu. Mehr als verdreifacht wurde seit 1950 die Anbaufläche von Hopfen (Anteil an Deutschland 83,4 %), der auf die Anbaugebiete Hallertau, Spalt und Hersbruck konzentriert ist. Weinbau wird im unterfränkischen Maintal, auch im Tal der Fränkischen Saale sowie an der westlichen Abdachung des Steigerwaldes betrieben (Anbaugebiet Franken). Weitere wichtige Anbauprodukte sind Hackfrüchte: Die Erträge betrugen 1999 bei Kartoffeln 327,4 dt/ha, bei Zuckerrüben 632 dt/ha. In den Grünlandgebieten des Alpenvorlandes liegt das Schwergewicht der Landwirtschaft ganz auf der Milchwirtschaft. Bayern produzierte 1999 26,7 % der gesamten Milchmenge und 43,1 % der Käseerzeugnisse in Deutschland (v. a. im Allgäu, aber auch im südlichen Oberbayern).
 
Bodenschätze:
 
Bayern verfügt bei den mineralischen Rohstoffen über erhebliche Vorkommen, insbesondere auf dem Sektor der Massenrohstoffe sowie der Industrieminerale. Zu den Massenrohstoffen zählen in Bayern die in hochwertiger Qualität vorhandenen Sande und Kiese, Felsgesteine, Lehm und Tone sowie Gips. Mit einer Jahresförderung an mineralischen Rohstoffen von circa 150 Mio. t erbringt Bayern circa 20 % der gesamten Förderung Deutschlands und gehört somit zu den größten Förderländern der Bundesrepublik. Bei den Industriemineralen sind von regionalwirtschaftlicher Bedeutung insbesondere die Kaolingewinnung um Hirschau-Schnaittenbach, die Bentonitgewinnung zwischen Freising und Landshut sowie die Gewinnung der Kieselerde um Neuburg/Donau. Die Kaolin- und Bentonitvorkommen sind die größten in Deutschland; Kieselerde ist in dieser Zusammensetzung weltweit einzigartig. Ferner wird Graphit untertägig in Kropfmühl bei Passau und Steinsalz sowie Sole in Berchtesgaden sowie Bad Reichenhall abgebaut. Bei den energetischen Rohstoffen spielt der Erdgas- und Erdölbergbau keine Rolle mehr. Von energiepolitischer Bedeutung sind jedoch die in Südbayern in den ausgeförderten Erdgaslagerstätten errichteten Porengasspeicher mit einem derzeitigen Arbeitsgasvolumen von circa 3 Mrd. m3. Für die geothermische Nutzung von Tiefenwässern für Zwecke der Wärmeversorgung liegen in Südbayern günstige geologische Voraussetzungen vor. In einigen Fällen wie z. B. Straubing und Erding werden diese bereits genutzt.
 
Energiewirtschaft:
 
Die Energieversorgung Bayerns wurde durch die Inbetriebnahme von Kernkraftwerken seit 1977 grundlegend umgestellt. Betrug der Anteil der Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie 1980 lediglich 10,8 %, so erzeugten 1999 die fünf Kernkraftwerke (Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Gundremmingen C, Isar 1 und Isar 2) fast 59,3 % der Elektrizität. Im gleichen Jahr betrug der Anteil aus Wasserkraft erzeugter Elektrizität 14,5 %. Der bayerische Primärenergieverbrauch wurde 1998 zu 47,5 % durch Mineralöl gedeckt, auf Kernenergie entfielen 20,6 %, auf Gas 15,3 %, Kohle 7,2 %, Wasserkraft 5,6 %, sonstige erneuerbare Energieträger 3,8 %.
 
Industrie:
 
Das industrielle Profil in Bayern ist breit aufgefächert. In vielen Bereichen der Hochtechnologie nimmt die bayerische Industrie führende Positionen ein, so bei Information und Kommunikation, in der Bio- und Gentechnik, bei der Verkehrs- und Antriebstechnik sowie der Verfahrenstechnik, aber auch in der Medizin- und Umwelttechnik. Die bedeutendsten Produktionsbereiche sind die Elektroindustrie (17,9 % aller Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe), der Maschinenbau (16,2 %) und der Fahrzeugbau mit den Sparten Automobile (13,4 %) und Luft- und Raumfahrzeuge (1,9 %). Stärker ins Gewicht fallem außerdem das Ernährungsgewerbe (7,7 %), die Herstellung von Metallerzeugnissen (5,9 %), die Kunststoffverarbeitung (5,8 %), die chemische Industrie (5,1 %) sowie das Verlags- und Druckgewerbe (4,5 %). Darüber hinaus ist Bayern wichtiger Standort für eine Reihe kleinerer Branchen, wie z. B. Möbelherstellung, Textilgewerbe, Bekleidungsindustrie, Keramik und Glasgewerbe. Räumlich zeigt die Produktion ebenfalls eine starke Diversifizierung. Die größten Industriestandorte sind München sowie der Raum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Weitere Schwerpunkte bilden Augsburg, Ingolstadt, Regensburg, Schweinfurt, Bamberg und Dingolfing.
 
Dienstleistungssektor:
 
Bayern steht innerhalb Deutschlands im Versicherungsgewerbe an erster, im Bankgewerbe an zweiter und im Börsengewerbe an dritter Stelle in Deutschland. Der Bereich der unternehmensbezogenen Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung ist überdurchschnittlich gut entwickelt. Besondere Bedeutung hat dabei München als überregionales Zentrum. Bei den Printmedien rangiert die bayerische Metropole international an vorderster Stelle. Auch im Bereich der neuen Medien ist München überdurchschnittlich positioniert. Wichtige Standorte im Dienstleistungssektor ist daneben der Großraum Nürnberg (Bereiche Konsumforschung und Datenverarbeitung). Die Messeplätze München und Nürnberg haben internationale Geltung.
 
Tourismus:
 
Auf dem Gebiet des Tourismus spielt Bayern mit (1999) 70,9 Mio. Übernachtungen die mit Abstand führende Rolle innerhalb Deutschlands (knapp ein Viertel aller Übernachtungen). Hauptanziehungspunkte sind die Alpenregion und die Seen des Alpenvorlandes, der Bayerische Wald, die teilweise neu geschaffene Fränkische Seenplatte, die unterfränkischen Weinbaugebiete sowie Rhön, Spessart und Fichtelgebirge. Bedeutendste Zentren des Tourismus sind nach den Übernachtungszahlen (1999) München (8,4 Mio.), Bayerischer Wald (6,5 Mio.), Oberallgäu (5,1 Mio.), Berchtesgadener Land (2,6 Mio.), Nürnberg (2,5 Mio.), Werdenfelser Land und Ammergau (2,4 Mio.) und die Rhön (2,3 Mio.). Neben 341 staatlich anerkannten Fremdenverkehrsorten gibt es 50 Heilbäder und Kurorte. In Bayern wurden zwei Nationalparks (Berchtesgaden, Bayerischer Wald) und ein Biosphärenreservat (Rhön) eingerichtet.
 
Außenwirtschaft:
 
Bayern ist ein stark exportorientiertes Land. Die Ausfuhren stiegen bis 1999 auf 154 Mrd. DM, die Einfuhren nahmen auf 128 Mrd. DM zu. Weit über ein Drittel (37,8 %) des Umsatzes der Industrie entfiel 1999 auf das Ausland. An den gesamten Exporten Deutschlands hatte Bayern einen Anteil von 15,7 % (dritte Stelle nach Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg). 91,1 % der bayerischen Ausfuhren waren Fertigwaren, v. a. Fahrzeuge, Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse. Hauptabnehmerländer waren die USA und die EU-Staaten, aber auch die Lieferungen in die mittel- und osteuropäischen Länder und nach Fernost haben im letzten Jahrzehnt spürbar zugenommen.
 
Verkehr:
 
Bayerns Verkehrsnetz wurde in den letzten Jahrzehnten stark ausgebaut. 1992 wurde der Main-Donau-Kanal fertig gestellt. Weitere wichtige Binnenwasserstraßen sind der Main (ab Bamberg) und die Donau (ab Kelheim). Bedeutendster Hafen ist Regensburg. Internationale Flughäfen sind der 1992 eröffnete neue Flughafen München und der Flughafen Nürnberg. Probleme der Verkehrserschließung bestehen insbesondere bei den Verbindungen nach Thüringen, Sachsen und in die Tschechische Republik. Kapazitätsengpässe ergeben sich auch durch den starken Transitverkehr. Dies gilt speziell für die Verbindung von Nord- und Nordwesteuropa nach Südosteuropa sowie für die europäische Nord-Süd-Achse über den Brenner nach Italien.
 
 Geschichte:
 
Das Stammesherzogtum:
 
In der 1. Hälfte des 6. Jahrhunderts n. Chr. war die Landnahme der Baiern in dem Gebiet zwischen Lech, Donau und Alpen abgeschlossen. Unter Führung des schon früh in Regensburg ansässigen Herzogsgeschlechts der Agilolfinger dehnten sie ihre Macht auch nördlich der Donau aus. 591 gerieten die Agilolfinger in Abhängigkeit vom Fränkischen Reich. Im 8. Jahrhundert missionierten Iren, Schotten, Angelsachsen (Bonifatius) und Franken (Emmeram, Rupert) in Bayern; Bonifatius organisierte Mitte des 8. Jahrhunderts die Bistümer Salzburg, Passau, Regensburg, Freising und Eichstätt. Der letzte Agilolfinger, Herzog Tassilo III., gründete zahlreiche Klöster, förderte die kirchliche Kultur und dehnte mit der endgültigen Unterwerfung der im Alpengebiet ansässigen Slawen seinen Machtbereich bis nach Karantanien (Kärnten; nach 740) aus. Mit seiner Absetzung durch Karl den Großen (788) endete das ältere bayerische Stammesherzogtum (regnum), das nun karolingisches Teilreich wurde.
 
Nach dem Zerfall des (karolingischen) Fränkischen Reichs gewann Bayern als Unterkönigtum unter Ludwig (II.) dem Deutschen (ab 817) die Führung der ostfränkischen Stämme und wurde als dessen Hausgut zum Kernland des Ostfränkischen Reiches. Markgraf Luitpold, der Stammvater des Geschlechts der Luitpoldinger, fiel 907 als Führer des bayerischen Adels im Kampf gegen die Ungarn. Sein Sohn Arnulf der Böse (907-937) erneuerte das Stammesherzogtum und behauptete gegenüber König Heinrich I., den er 921 nur formell anerkannte, seine Selbstständigkeit. Nach Abwehr der Ungarn (Lechfeld 955) begann eine erneute bayerische Ostsiedlung, die in der Schaffung der ottonischen bayerischen Ostmark gipfelte. König Otto I., der Große, der Bayern 938-947 dem (Heiligen Römischen) Reich fest eingliederte, gab das bayerische Herzogtum 947 und dazu 952 Friaul seinem Bruder, Herzog Heinrich I.; dessen Sohn Heinrich (II.) der Zänker (955-976 und 985-995) konnte Bayern erheblich vergrößern (u. a. Verona, Istrien, Krain). Er empörte sich gegen Kaiser Otto II. Dieser setzte ihn 976 ab und trennte die bayerische Ostmark, den Nordgau und Kärnten mit den italienischen Marken von Bayern; 985 erhielt Heinrich der Zänker Bayern wieder zurück. Sein Sohn Heinrich II., der Heilige (995-1024 Herzog von Bayern, ab 1002 Römischer König, ab 1014 Kaiser), stiftete 1007 das Bistum Bamberg. Die Witwe Kaiser Heinrichs III., Agnes (von Poitou), verlieh das Herzogtum 1061 an Otto von Northeim. König Heinrich IV. übergab Bayern 1070 an die Welfen (Welf I., bis 1101), die durch Stärkung der inneren Geschlossenheit Bayern zu mehr politischem Eigengewicht zu verhelfen vermochten; so unterstützte es z. B. im Investiturstreit die Reichsgewalt. Im Kampf gegen den Staufer König Konrad III. verlor der Welfe Heinrich (X.) der Stolze (ab 1126), der 1137 auch das Herzogtum Sachsen erhalten hatte, Bayern 1139 an die Babenberger (Leopold IV.). 1156 setzte Kaiser Friedrich I. Barbarossa die Welfen mit Heinrich dem Löwen wieder in ihre ehemaligen Besitzungen ein; die Ostmark blieb jedoch als Herzogtum Österreich den Babenbergern. Nach dem Sturz Heinrichs erhob Friedrich I. 1180 auch Steiermark, die letzte bayerische Mark im Osten, zum selbstständigen Herzogtum; das auf sein Kerngebiet verkleinerte Bayern übertrug er dem bayerischen Pfalzgrafen Otto I. von Wittelsbach.
 
Das Herzogtum der Wittelsbacher:
 
Die ersten Wittelsbacher stützten sich auf umfangreichen Besitz und verstanden es geschickt, das Aussterben großer Adelsgeschlechter (Steffling 1196, Voburg 1204, Andechs 1248 u. a.) für ihre territorialen Ziele zu nutzen. Mit Stadtgründungen, Errichtung von Marktflecken sowie der Neuordnung des Rechtswesens bauten sie das sich in Auflösung befindliche Herzogtum zu einem geschlossenen Territorium aus, dem 1214 Ludwig (I.) der Kelheimer (1183-1231) die rheinische Pfalz eingliedern konnte. Dem Zugriff des werdenden Territorialstaates vermochten sich das Erzbistum Salzburg und die Bistümer Passau, Regensburg und Freising durch die Ausbildung eigener Landesherrschaften zu entziehen. Durch die Teilung von 1255 entstanden die beiden Linien Oberbayern(-München) mit der Rheinpfalz und, damit verbunden, der Kurwürde (endgültig geregelt 1356, Goldene Bulle) und Niederbayern(-Landshut). Im 14. Jahrhundert wurde Bayern zum Ständestaat (Herrschaftsverträge von 1302 und 1311). In Auseinandersetzung mit dem Herzog von Österreich (Gegenkönig Friedrich der Schöne von Habsburg) wurde Ludwig IV., der Bayer (Herzog von Oberbayern 1302-47 und Schöpfer des oberbayerischen Landrechts von 1346), 1314 Römischer König und nach dem Sieg bei Mühldorf am Inn (1322) 1328 Kaiser; er erwarb die Mark Brandenburg, Tirol, Holland, Seeland und den Hennegau für sein Haus und beerbte die niederbayrische Linie, die 1340 ausstarb. Doch bereits 1329 hatte er im Hausvertrag von Pavia den Söhnen seines Bruders Rudolf (I.) die Rheinpfalz und einen Teil des Nordgaus, die Oberpfalz, abgetreten; damit entstand die selbstständige pfälzische (Rudolfinische) Linie der Wittelsbacher. Ludwigs IV. sechs Söhne teilten ihr Erbe 1349 beziehungsweise 1351/53 in Oberbayern (Bayern-München) mit Tirol sowie in Brandenburg, Niederbayern (Bayern-Landshut) und Bayern-Straubing mit den niederländischen Provinzen. Die außerbayerischen Besitzungen gingen den Wittelsbachern bald verloren; Tirol fiel 1363 an die Habsburger, Brandenburg 1373 an die Luxemburger (Kaiser Karl IV.), die Niederlande 1433 an Burgund. Die Stände gewannen einen nochmals zunehmenden Einfluss. Die Teilung von 1392 in die Linien Bayern-München, Bayern-Landshut (1503 erloschen), Bayern-Ingolstadt (1445/47 erloschen und an Bayern-Landshut) sowie Bayern-Straubing (1425 erloschen) schwächte die Macht der Herzöge, bis Albrecht IV., der Weise, von Bayern-München (1467-1508) das ganze Herzogtum Bayern wieder vereinigte und durch die Einführung der Erstgeburtsordnung (Primogenitur) 1506 den Landesteilungen ein Ende setzte. Doch musste er König Maximilian I. im Landshuter Erbfolgekrieg 1503 die Ämter Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel abtreten und 1505 in die Errichtung eines pfälzischen Herzogtums Neuburg einwilligen. Herzog Wilhelm IV. (1508-50) trat an der Seite der Habsburger in den Kampf gegen die Reformation ein, die bereits überall im Lande Anhänger gefunden hatte; 1542 berief er die Jesuiten an die Landesuniversität nach Ingolstadt. Unter Albrecht (V.) dem Großmütigen (1550-79) wurde der Protestantismus in Bayern nahezu beseitigt (Ortenburger Fehde); der Pracht liebende und verschwenderische Fürst erhob die Residenz München zur Kunststadt. Albrechts Sohn, Wilhelm (V.) der Fromme (1579-97), schloss, von den Jesuiten beeinflusst, das Konkordat von 1583. Bayern war zur Vormacht der Gegenreformation in Deutschland gworden.
 
Das Kurfürstentum:
 
Der frühabsolutistisch regierende Herzog (ab 1623 Kurfürst) Maximilian I. (1597-1651) spielte eine zentrale Rolle im Dreißigjährigen Krieg (1618-48). Als Gründer und Haupt der katholischen Liga (ab 1609) trat er der von den pfälzischen Wittelsbachern (Kurfürst Friedrich IV. und Friedrich V.) geführten protestantischen Union entgegen; er erhielt 1623 die pfälzische Kurwürde, 1628 die Oberpfalz. Zwischen 1632 und 1648 gehörte Bayern zu den am schwersten von Verwüstungen und Kriegslasten getroffenen deutschen Ländern. Der Ausbau zu einem Staat absolutistischer Prägung unterblieb. Kurfürst Ferdinand Maria (1651-79) berief 1669 letztmalig die Landstände. Das kulturelle Leben wurde durch seine savoyische Gemahlin Adelheid bestimmt, die die barocke Blütezeit Bayerns einleitete (Bau des Schlosses Nymphenburg und der Theatinerkirche in München). Kurfürst Maximilian II. Emanuel (1679-1726) erhielt 1691 die Statthalterschaft der spanischen Niederlande; Kurprinz Joseph Ferdinand (✝ 1699) war ursprünglich zum Erben Spaniens ausersehen. Im Spanischen Erbfolgekrieg trat Max Emanuel auf die Seite Frankreichs. Nach der Schlacht von Höchstädt (1704) wurde Bayern von kaiserlichen Truppen besetzt; das Volk erhob sich 1705 in einem blutigen Aufstand (Sendlinger Mordweihnacht). Erst durch den Frieden zu Baden (1714) wurde die über Max Emanuel verhängte Acht aufgehoben. Karl Albrecht (1726-45) verwarf nach dem Tod Kaiser Karls VI. 1740 die Pragmatische Sanktion und erhob Ansprüche auf die österreichischen Erblande. Im Bündnis mit Frankreich gewann er 1741 Oberösterreich und Böhmen; aber während er 1742 in Frankfurt am Main als Karl VII. zum Kaiser gewählt wurde, fiel sein Stammland in österreichische Hände. Der junge Kurfürst Maximilian III. Joseph (1745-77) zog sich im Frieden zu Füssen (1745) unter Verzicht auf alle außerbayerischen Erbansprüche aus dem Österreichischen Erbfolgekrieg (1740/41-48) zurück, um sich einer Politik der inneren Reformen im Geist der Aufklärung zu widmen. 1759 gründete er die Akademie der Wissenschaften in München, 1773 führte er die Aufhebung des Jesuitenordens durch. Mit ihm erlosch die bayerische Linie der Wittelsbacher. Aufgrund der Hausverträge von 1746-66 fiel nun Bayern an den Kurfürsten Karl Theodor von der Pfalz aus der Linie Pfalz-Sulzbach, die auch die rheinischen Herzogtümer Jülich und Berg besaß. Als Karl Theodor sich den Ansprüchen Kaiser Josephs II. auf Teile von Bayern geneigt zeigte, griff König Friedrich (II.), der Große, von Preußen zugunsten der 1774 anerkannten Erbrechte der Linie Pfalz-Zweibrücken ein (Bayerischer Erbfolgekrieg). Nach Karl Theodors Tod (1799) gelangte, da er keine Erben hinterließ, die Linie Pfalz-Zweibrücken mit Maximilian IV. Joseph (1799-1825) zur Regierung.
 
Im Frieden von Lunéville (1801) musste das seit 1800 von französischen Truppen besetzte Bayern die Rheinpfalz und Jülich an Frankreich abtreten. Darauf vollzog M. Graf Montgelas, der leitende Minister Maximilian Josephs, im Vertrag vom 24. 8. 1801 die entscheidende Wendung der bayerischen Politik auf die Seite Frankreichs; in der Gefolgschaft Napoleons wuchs Bayern zum größten deutschen Mittelstaat heran. Es gewann 1803-10 die geistlichen Fürstentümer Augsburg, Eichstätt, Freising, Regensburg, Passau und Bamberg, die Reichsstädte Lindau, Kempten, Augsburg, Nürnberg, Nördlingen, Rothenburg, Schweinfurt u. a., zahlreiche Abteien, die preußische Markgrafschaft Ansbach-Bayreuth, Vorarlberg, Tirol, Salzburg, das Inn- und das Hausruckviertel. Der Kurfürst nahm am 1. 1. 1806 als Maximilian I. Joseph den Königstitel an. Am 12. 7. 1806 musste Bayern dem Rheinbund beitreten. Die Aufgabe, die Erwerbungen in Franken und Schwaben mit Altbayern zu verschmelzen, löste Montgelas durch rücksichtslosen Zentralismus; 1807 wurden im rechtsrheinischen Bayern als erstem deutschem Einzelstaat die Binnenzollschranken beseitigt. Die Konstitution vom 1. 5. 1808 hob die Leibeigenschaft sowie die Steuerfreiheit des Adels auf. 1813 ging Bayern im Vertrag von Ried (8. 10.) zu den Gegnern Napoleons I. über. Unter Erhaltung der Integrität und Souveränität seines Staates gab König Maximilian I. Joseph Tirol, Vorarlberg, Salzburg, das Inn- und das Hausruckviertel an Österreich zurück; auf dem Wiener Kongress (1814/15) wurde Bayern mit Würzburg, Aschaffenburg und der linksrheinischen Pfalz für den Verlust entschädigt. Mit einem Gebietsumfang von 75 000 (1802: 40 000) km2 und 3,5 Mio. Einwohnern (1802: 1 Mio.) trat es 1815 dem Deutschen Bund bei. Das Konkordat von 1817, das der Kurie große Zugeständnisse machte, schuf für das neue Bayern die kirchliche Organisation mit den Kirchenprovinzen München-Freising und Bamberg. Nach dem Sturz von Montgelas setzte sich in Bayern eine konstitutionelle Richtung durch. Am 26. 5. 1818 verlieh Maximilian I. Joseph dem Land eine Verfassung mit 2 Kammern (Reichsräte und Abgeordnete), die erste konstitutionelle Verfassung in einem der deutschen Mittelstaaten.
 
Das konstitutionelle Königreich:
 
Maximilian I. Josephs Sohn Ludwig I. (1825-48) machte München zu einem Zentrum der Künste und Wissenschaften; 1826 wurde auch die bayerische Landesuniversität von Landshut in die Hauptstadt verlegt. Nachdem Bayern 1828 mit Württemberg den ersten deutschen Zollverein auf Gegenseitigkeit geschlossen hatte, traten beide Staaten 1833 dem preußisch-hessischen Zollverein bei, der sich dadurch zum Deutschen Zollverein (1. 1. 1834) erweiterte. Im Innern gliederte der König 1837 Bayern in die heute noch bestehenden 7 Regierungsbezirke, zu denen als 8. die Pfalz trat. Die zunächst als deutschnational und freiheitlich angesehene Politik König Ludwigs I. (Ministerpräsident bis 1831 G. F. von Zentner) wich nach den Unruhen der Julirevolution 1830 einer konservativen Politik mit strenger Pressezensur. Die sich daran entzündende Missstimmung sowie die Affäre des Königs mit der Tänzerin Lola Montez begünstigten in Bayern den Ausbruch der Revolution 1848, unter deren Eindruck Ludwig I. zugunsten seines Sohnes Maximilian II. abdankte. Der Landtag von 1848/49 unterstützte die Frankfurter Nationalversammlung.
 
Vom reinen Agrarstaat des Jahres 1806 begann sich Bayern unter Ludwig I. in Ansätzen zum Industriestaat zu wandeln. Der ersten deutschen Eisenbahn (Nürnberg-Fürth) von 1835 folgte seit 1843 ein rascher Ausbau der Staatseisenbahnen, seit dem Ende der 30er-Jahre zeichneten sich um Nürnberg/Fürth, Hof, Augsburg, Kaufbeuren, Kempten und in der linksrheinischen Pfalz kleine Industrieräume ab. 1837 entstanden bei der Konzessionierung der mechanischen Spinnerei und Weberei in Augsburg die ersten Sozialgesetze. 1840 wurde die erste Jugendschutzverordnung erlassen. 1847 bestanden in Bayern 3 097 fabrikmäßige Einrichtungen mit 39 720 Arbeitern bei einer Gesamtbevölkerung von 4,5 Mio.
 
Maximilian II. (1848-64) folgte zwar 1849/50 der reaktionären Politik Österreichs und Preußens (Niederschlagung des pfälzischen Aufstands 1849 mithilfe preußischer Truppen), begünstigte im Innern jedoch liberale und soziale Reformen. Er schloss die Bauernbefreiung ab (1848). Rechtsprechung und Verwaltung wurden 1862 getrennt. Daneben wurde der unter Ludwig I. eingeschlagene sozialpolitische Weg fortgesetzt (1851 Errichtung von Spar-, Leih-, Krankenunterstützungs- und Pensionskassen bei Fabrikgründungen). Maximilian und Minister K. H. von der Pfordten, der mit kurzen Unterbrechungen bis 1866 die bayerische Politik entscheidend bestimmte, lehnten die Frankfurter Reichsverfassung, das preußische Erbkaisertum und den Ausschluss Österreichs zugunsten der Triasidee ab, die das Gleichgewicht zwischen Preußen und Österreich erhalten und die Mittel- und Kleinstaaten unter bayerischer Führung zusammenschließen wollte. 1850 schloss Bayern mit Sachsen, Hannover und Württemberg das Vierkönigsbündnis. Noch 1863 versuchte Maximilian auf dem Frankfurter Fürstentag, den Deutschen Bund zu retten. Auf Anregung des Königs kam das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch von 1862 zustande. Im letzten Regierungsjahr Maximilians bildete sich als erste politische Partei in Bayern die bürgerliche linksliberale Fortschrittspartei. Seit 1868 gab es in den bayerischen Industriegebieten die ersten Ansätze einer sozialdemokratischen Arbeiterbewegung. In der Abgeordnetenkammer verfügten bis in die 1860er-Jahre die Liberalen über die Mehrheit, verloren diese aber an die bayerische Patriotenpartei, die sich 1887 dem Zentrum anschloss. Erst nach der Wahlrechtsreform von 1906 vermochten die Sozialdemokraten Wahlerfolge zu erzielen.
 
König Ludwig II. (1864-86) schloss sich im Deutschen Krieg (1866) Österreich an. Nach der Niederlage (Maifeldzug) musste Bayern lediglich die hessischen Grenzbezirke Orb und Gersfeld sowie die thüringische Enklave Kaulsdorf abtreten und eine Kriegsentschädigung zahlen sowie ein Schutz- und Trutzbündnis abschließen, das die bayerischen Truppen im Kriegsfall unter preußischen Oberbefehl stellte. 1870 entschied sich Ludwig zur Teilnahme am Deutsch-Französischen Krieg. Uneins mit Württemberg und diesem zuvorkommend, schloss er nach schwierigen Verhandlungen am 20./23. 11. 1870 in Versailles den Vertrag über den Eintritt Bayerns ins Deutsche Reich; am 30. 12. stimmte die Kammer der Reichsräte fast einhellig, erst am 21. 1. 1871 die der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit zu. Nach der Reichsverfassung von 1871 erhielt Bayern als Reservatrechte eigene Diplomatie, Post und Eisenbahn, Bier- und Branntweinsteuer sowie beschränkte Wehrhoheit. Da der König sich immer stärker von den Tagesereignissen zurückzog und einer Traumwelt zuwandte, beschloss der Ministerrat am 7. 6. 1886 die Einsetzung eines Verwesers für den für geisteskrank erklärten und entmündigten (9. 6.) König, der am 13. 6. am Starnberger See tot aufgefunden wurde. Für seinen ebenfalls nervenkranken Bruder Otto übernahm sein Onkel Luitpold die Regentschaft. Er regierte mit Geschick und streng konstitutionell; München erlebte eine große kulturelle Blüte. Das Zentrum errang in zähem Kampf 1899 eine beherrschende Stellung in Bayern, neben ihm behaupteten sich die Sozialdemokraten als zweitstärkste Partei. Nach der Landtagswahl 1912 (Zentrum 84 Abgeordnete, Sozialdemokraten 24, Liberale 22, Freie Vereinigung 7, Bauernbund 4) ernannte Prinzregent Luitpold den Führer der Reichstagsfraktion des Zentrums, G. von Hertling, zum Ministerpräsidenten. Luitpolds Sohn Ludwig III. (1912-18) regierte zunächst ebenfalls als Prinzregent, seit 1913 als König. Im November 1918 (Novemberrevolution) erklärte K. Eisner, der Führer der USPD und Vorsitzende des Arbeiter- und Soldatenrats in München, das Haus Wittelsbach in Bayern für abgesetzt und rief die Republik aus. Der König ging außer Landes, verweigerte aber die Abdankung. Kronprinz Rupprecht (* 1869, ✝ 1955) legte am 10. 11. von Brüssel aus Verwahrung gegen die Umwälzung ein, da sie ohne die gesetzgebenden Gewalten und von einer Minderheit ins Werk gesetzt worden sei; nach dem Tod seines Vaters (1921) erklärte er, in dessen Rechte eingetreten zu sein.
 
Der Freistaat:
 
Bei den Landtagswahlen vom 12. 1. 1919 fanden die Ziele des Ministerpräsidenten K. Eisner nur ein geringes Echo. Stärkste Partei wurde die Bayerische Volkspartei (BVP), gefolgt von der SPD. Nach der Ermordung Eisners durch A. Graf Arco am 21. 2. 1919 kam es zu Unruhen, angesichts derer die Koalitionsregierung aus BVP und SPD unter J. Hoffmann (SPD) im März 1919 nach Bamberg auswich. In München riefen revolutionäre Gruppen die »Räterepublik Baiern« aus (7. 4.); mit der Besetzung Münchens durch Truppen des Deutschen Reiches (1./2. 5. 1919) brach sie jedoch zusammen. Von Januar bis Juni 1919 forderten blutige Ausschreitungen viele Todesopfer.
 
Mit der »Bamberger Verfassung«, die am 15. 9. 1919 in Kraft trat und Bayern zum Freistaat erklärte, und der Weimarer Reichsverfassung verlor Bayern fast alle Sonderrechte. Am 1. 7. 1920 wurde das Gebiet von Coburg mit Bayern vereinigt, nachdem sich am 30. 11. 1919 die Mehrheit der dortigen Bevölkerung in einer Volksabstimmung für den Anschluss ausgesprochen hatte. Die Enttäuschung über die verfassungspolitische Situation Bayerns sowie eine allgemeine Unzufriedenheit mit der Reichspolitik führten zum »Konflikt Bayern/Reich« (1920-24). Nachdem Ministerpräsident J. Hoffmann während des Kapp-Putsches im März 1920 unter militärischem Druck zurücktreten musste, schlug sein Nachfolger, G. Ritter von Kahr (BVP), unter der Losung »Ordnungszelle Bayern« einen betont restaurativen und nationalistischen Kurs ein. Auch nach seinem Rücktritt als Ministerpräsident (1921) behielt er einen großen Einfluss auf die bayerische Landespolitik. In den frühen 1920er-Jahren entwickelte sich Bayern zu einem Sammelbecken rechtsgerichteter Kräfte in Deutschland. Im Zuge eines sich erneut zuspitzenden Konflikts Bayerns mit der Reichsregierung in Berlin berief die Regierung unter E. von Knilling (BVP, 1922-24) im September 1923 von Kahr zum Generalstaatskommissar und betraute ihn mit der »gesamten vollziehenden Gewalt« in Bayern. Auf dem Höhepunkt der Krise suchte Hitler, der Führer der v. a. in München agitierenden NSDAP, von Kahr zum Staatsstreich gegen die Reichsregierung in Berlin zu bewegen (Hitlerputsch).
 
Nach dem Rücktritt von Kahrs (1924) beendete der neue Ministerpräsident H. Held (BVP, 1924-33) die Kontroverse mit der Reichsregierung; er verfolgte eine betont föderalistische, aber zugleich loyale Politik gegenüber dem Reich. Ein Hauptanliegen seiner Regierung war die Revision der Weimarer Reichsverfassung. 1924/25 kam es zu einem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl. Bei den Landtagswahlen vom 24. 4. 1932 konnte die BVP ihre Position als stärkste Partei nur äußerst knapp vor der NSDAP behaupten. Nach dem Regierungsantritt Hitlers im Reich (30. 1. 1933) setzte die von ihm geführte nationalsozialistische Reichsregierung im Zuge ihrer Gleichschaltungspolitik General F. X. Ritter von Epp als Reichskommissar (9. 3.) beziehungsweise Reichsstatthalter (10. 4.) in Bayern ein. Bayern war nun völlig dem Gesamtstaat unterworfen.
 
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam Bayern im Mai 1945 zur amerikanischen Besatzungszone mit Ausnahme von Lindau und der bayerischen Pfalz (Pfalz), die der französischen Besatzungszone zugeteilt wurden. 1946 gliederten die Besatzungsmächte die bayerische Pfalz dem neu geschaffenen Land Rheinland-Pfalz ein. Die amerikanische Militärregierung ernannte im Mai 1945 F. Schäffer (BVP, dann CSU), im September 1945 W. Hoegner (SPD) zum Ministerpräsidenten mit dem Auftrag, in Bayern die Entnazifizierung durchzuführen und eine neue, demokratisch strukturierte Landesverwaltung aufzubauen. Nach Gemeinde- und Kreistagswahlen führte die Regierung im Juni 1946 Wahlen zu einer Verfassunggebenden Landesversammlung durch, die im Oktober 1946 eine neue Verfassung billigte. Diese trat im Dezember 1946 in Kraft.
 
Seit 1949 ist Bayern ein Land der Bundesrepublik Deutschland; am 20. 5. 1949 hatte jedoch der Landtag das GG abgelehnt, da er die bayerischen Eigenständigkeitswünsche nicht genügend berücksichtigt sah. Seit 1946 ist die Christlich-Soziale Union (CSU) die stärkste Partei im Land - 1946-50 und seit 1962 mit absoluterMehrheit; 1946-54 und 1957-66 bildete die CSU mit unterschiedlichen Partnern Regierungskoalitionen. Aus ihren Reihen kamen die Ministerpräsidenten J. G. Ehard (1946-54; 1960-62), H. Seidel (1957-60), A. Goppel (1962-78), F. J. Strauß (1978-88), M. Streibl (1988-93) und E. Stoiber (seit Mai 1993, in Wahlen bestätigt 1994 und 1998). Die SPD ist die zweitstärkste Partei des Landes und stellte mit W. Hoegner 1954-57 den Ministerpräsidenten in Bayern.
 
Unter F. J. Strauß (1978-88) gewannen Bayern und die CSU auf Bundesebene sowie auch international verstärkte Bedeutung; die Umwandlung des ehemaligen Agrarstaats in ein Land mit moderner Wirtschaftsstrukur gelang. 1980 war Strauß gemeinsamer Kanzlerkandidat von CDU und CSU; blieb aber erfolglos. Besonders unter E. Stoiber konnte die erfolgreiche Entwicklung des Landes auf wirtschaftlichem, kulturellem und und sicherheitspolitischem Gebiet fortgesetzt werden; im Januar 2002 wurde der bayerische Ministerpräsident zum gemeinsamen Kanzlerkandidaten von CDU und CSU für die Bundestagswahlen im September 2002 benannt.
 
Literatur:
 
F. J. Baumgärtner: B. (1963);
 O. Kuhn: Geologie von B. (31964);
 
Beiträge zur Landeskunde B.s u. der Alpenländer, hg. v. H.-G. Zimpel (1968);
 
Topographischer Atlas B., hg. vom Bayer. Landesvermessungsamt (1968);
 
Luftbildatlas B., hg. v. H. Fehn (1973);
 E. Deuerlein u. a.: Gesch. B.s (1975);
 
Freistaat B. Die polit. Wirklichkeit eines Landes der Bundesrep. Dtl., hg. v. R. A. Roth (1975);
 H. Einsle: Das B.-Lex.(1977);
 
Hb. der bayer. Gesch., hg. v. M. Spindler, 4 Bde. (2-31977-81);
 K. Bosl: Bayer. Gesch. (Neuausg. (1980);
 R. A. Roth: Freistaat B. Polit. Landeskunde (21994).
 

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Bay|ern; -s: Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.


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