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FAZILITÄT

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Fazilität: übersetzung

Fa|zi|li|tät 〈f. 20; veraltet〉
1. Leichtigkeit, Gewandtheit, Geschick
2. Umgänglichkeit
3. Willfährigkeit
[<lat. facilitas „Leichtigkeit im Handeln, Gefälligkeit“]

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Fazilität
 
[lateinisch »Leichtigkeit«] die, -/-en, Kreditwesen: die von einer Bank einem Kunden bewilligte Grenze, bis zu der er Kredite (z.B. Kontokorrentkredit) in Anspruch nehmen darf (Kreditlinie). Im internationalen Währungssystem bezeichnen Fazilitäten Zugriffsmöglichkeiten der (nationalen) Währungsbehörden auf Devisenkredite (Kreditfazilitäten) der internationalen Währungsbehörden (z. B. die Sonderfazilitäten des Internationalen Währungsfonds und Fazilitäten im Rahmen des Europäischen Währungssystems). Eine Währungsbehörde wird ihre Fazilität dann in Anspruch nehmen, wenn sie Devisen zum Ausgleich der Zahlungsbilanz oder zur Abwehr einer Abwertung ihrer eigenen Währung benötigt. Im Allgemeinen ist die Inanspruchnahme der Fazilität an Bedingungen (z. B. Maßnahmen zur Wiederherstellung des Zahlungsbilanzgleichgewichtes) geknüpft (Konditionalität).

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Fa|zi|li|tät, die; -, -en [lat. facilitas, zu: facilis = leicht (zu tun), zu: facere = machen, tun]: 1. (veraltend) Leichtigkeit, Gefälligkeit, Gewandtheit: die F. des Stils. 2. (Bankw., Wirtsch.) von einer Bank einem Kunden eingeräumte Kreditmöglichkeit, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden kann; Zahlungserleichterung: Diese F. dient zur Überbrückung unvorhergesehener Exporteinbrüche (NZZ 5. 9. 86, 13). 3. <meist Pl.> [zu nutzende] Möglichkeit, Einrichtung, Ausstattung: Mir hat erst vor kurzem Herr Schleyer alle -en angeboten (Spiegel 9, 1977, 186).


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