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AKZISE

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Akzise: übersetzung

Verbrauchsabgabe; indirekte Steuer

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Ak|zi|se 〈f. 19
1. 〈bis zum 19. Jh.〉 indirekte Steuer
2. 〈DDR〉 Preisaufschlag auf die in den Läden der HO verkauften Waren
[<frz. accise „Verbrauchssteuer“; zu lat. accidere „anschneiden, beschneiden“]

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Akzise
 
[französisch, zu lateinisch accidere »vorkommen«] die, -/-n, Ziese, Zeise, Ungelt, Lizẹnt, Impọst, in früheren Jahrhunderten übliche Bezeichnung für verbrauchsteuerartige Abgaben verschiedener Art und Form auf einzelne Konsumgüter oder für ganze Bündel verschiedener verbrauchsteuerartiger Abgaben auf Produktion, Verkehr und Umsatz bestimmter Artikel. Akzisen wurden im Mittelalter besonders auf Bier, Wein, Getreide und Fleisch erhoben; im 17.und 18. Jahrhundert belasteten sie dann als Generalakzisen oder Universalakzisen eine Vielzahl von Artikeln. Sie können als Vorläufer der heutigen Umsatz- und Verbrauchsteuern gelten. Akzisen kommen in Deutschland seit dem 13. Jahrhundert zunächst v. a. als städtische Abgaben vor. In Brandenburg-Preußen wurde die Einführung der Akzise nach holländischem Vorbild (seit 1641, allgemein 1680) durch die damit erreichte Ausschaltung des ständischen Steuerbewilligungsrechtes und der städtischen Selbstverwaltung zum entscheidenden Wendepunkt der absolutistisch geprägten Finanzpolitik des Großen Kurfürsten und zum Beginn einer bis 1873 andauernden steuerpolitischen Trennung von Stadt und Land (Erhebung als Torakzise an den Stadttoren).
 

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Ak|zi|se, die; -, -n [frz. accise < niederl. accijns < mlat. accisa, zu lat. accidere = abhauen, vermindern] (früher): Verbrauchs-, Verkehrssteuer; Zoll.


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Akzise f =, -n

акциз, косвенный налог



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f =, -n
акциз, косвенный налог


T: 30