Значение слова "AUFSICHTSRAT" найдено в 7 источниках

AUFSICHTSRAT

найдено в "Universal-Lexicon"
Aufsichtsrat: übersetzung

Kontrollgremium (umgangssprachlich)

* * *

Auf|sichts|rat ['au̮fzɪçts̮ra:t], der; -[e]s, Aufsichtsräte ['au̮fzɪçts̮rɛ:tə]:
1. Gremium, das die Geschäftsführung eines Unternehmens überwacht:
der Aufsichtsrat tagt mehrmals im Jahr.
2. männliches Mitglied eines Aufsichtsrats (1):
er ist der neue Aufsichtsrat.

* * *

Auf|sichts|rat 〈m. 1u
1. Vereinigung von Personen zur Beaufsichtigung von Aktiengesellschaften, Genossenschaften usw.
2. Mitglied dieser Vereinigung

* * *

Auf|sichts|rat , der (Wirtsch.):
a) Gremium, das die Geschäftsführung eines Unternehmens überwacht;
b) Mitglied des Aufsichtsrats (a).

* * *

Aufsichtsrat,
 
gesetzlich vorgeschriebenes Organ u. a. der Aktiengesellschaft (Abkürzung AG), der Kommanditgesellschaft auf Aktien (Abkürzung KGaA) und der Genossenschaft. Hauptaufgabe ist die Überwachung der Geschäftsführung und (in der AG stets, sonst nicht notwendigerweise) die Bestellung und Abberufung des Vorstands oder der Geschäftsführer.Die Mindestzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt drei. Ein Mitglied des Aufsichtsrats kann nicht gleichzeitig der Geschäftsführung angehören. In der AG ist ihre Amtszeit auf höchstens vier Jahre begrenzt, ebenso die Anzahl der Aufsichtsratsmandate, die ein Aufsichtsratsmitglied gleichzeitig bekleiden darf (höchstens zehn). Für ihre Tätigkeit, für die sie in der Regel eine Tantieme erhalten, haften sie gleich einem Vorstand. Eine Abberufung aus wichtigem Grund ist möglich. Aufsichtsräte sind auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit mehr als 500 Arbeitnehmern sowie für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (Abkürzung VVaG) vorgesehen. In mitbestimmungspflichtigen Unternehmen (Mitbestimmung) gehören dem Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter an. In Österreich sind Aufsichtsräte für die AG bei wesentlich gleicher Vorgabe zu Aufgabenstellung, Befugnis und Zusammensetzung vorgeschrieben; ferner sieht das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung Aufsichtsräte vor, u. a. wenn das Stammkapital 1 000 000 Schillinge und die Zahl der Gesellschafter 50 übersteigen. Genossenschaften, die dauernd wenigstens 40 Arbeitnehmer beschäftigen, haben einen Aufsichtsrat zu bestellen. In der Schweiz entspricht der Verwaltungsrat dem Aufsichtsrat.

* * *

Auf|sichts|rat, der (Wirtsch.): a) Gremium, das die Geschäftsführung eines Unternehmens überwacht; b) Mitglied des Aufsichtsrats (a).


найдено в "Lexikon der gesamten Technik"
Aufsichtsrat: übersetzung

Aufsichtsrat (Verwaltungsrat), früher (wie in Oesterreich) fakultatives, durch die deutschen Aktiengesetze vom 11. Juni 1870 und 18. Juli 1884 vorgeschriebenes, ständiges, kontrollierendes Organ der Aktiengesellschaften und eingetragenen Genossenschaften.

Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung der Aktionäre bezw. Genossenschafter gewählt und muß aus mindestens drei Personen bestehen. Er darf zunächst nur für die Dauer des ersten Geschäftsjahres gewählt werden und ihm ist nur eine durch die Generalversammlung festzusetzende Vergütung nach Ablauf der Zeit zu gewähren, für die er gewählt wurde. Später ist der Aufsichtsrat auf längstens fünf Jahre wählbar. Er kann nur durch Dreiviertelmehrheit der Generalversammlung abgesetzt werden. Die gerichtliche Belangung des Aufsichtsrates oder einzelner Mitglieder desselben erfolgt durch von der Generalversammlung bestellte Bevollmächtigte.[366] Die Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen nicht zugleich Beamte der Gesellschaft, bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien nicht zugleich persönlich haftende Gesellschafter sein. Die Obliegenheiten des Aufsichtsrats bestehen in der Ueberwachung der Geschäftsführung, Prüfung der Bücher, des Kassenbestandes, der Jahresrechnungen, Bilanzen u.s.w. Ferner hat er die Generalversammlungen ordnungsmäßig einzuberufen, in denselben Bericht zu erstatten und Vorschläge über die Gewinnverteilung zu machen. Für ungesetzliche, mit ihrem Wissen und ohne ihr Einschreiten erfolgte Handlungen haften die Aufsichtsratsmitglieder persönlich und solidarisch und können mit Gefängnis und an Geld bis zu 20000 M. bestraft werden. Vgl. deutsches Handelsgesetzbuch, Teil II, §§ 175, 177, 185–187, 191–195, 204, 225, 226, 231.



найдено в "Enzyklopadie des Eisenbahnwesens"
Aufsichtsrat: übersetzung

Aufsichtsrat, das bei privaten Eisenbahnunternehmungen notwendige Gesellschafts- oder Genossenschaftsorgan für die dauernde Überwachung der ausführenden Geschäftsstelle (Direktion), insbesondere auch für die Prüfung der Bilanz und der Jahresrechnung. Die Mitglieder des A. werden in den Generalversammlungen der Aktionäre oder Genossenschaften auf bestimmte Zeit gewählt. Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und sind hierfür der Gesellschaft oder Genossenschaft verantwortlich. Statt der Bezeichnung als Aufsichtsrat kommt vielfach (so z.B. in Österreich) die Bezeichnung Verwaltungsrat vor. In England, Nordamerika u.s.w. ist für die Aufgaben gleicher und ähnlicher Art der Board of Directors zuständig.

In einzelnen Ländern, z.B. den Niederlanden, führen auch staatliche Aufsichtsbehörden die Bezeichnung als Oberaufsichtsrat oder Aufsichtsrat.



найдено в "Англо-русском экономическом словаре"
сущ.
упр., нем. наблюдательный совет (напр., акционерного общества)
Syn:
supervisory board


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Aufsichtsrat m -(e)s, ..räte

наблюдательный совет (акционерного общества)



найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Aufsichtsrat: translation

Aufsichtsrat m supervisory board; board of trustees; board of directors


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
m (сокр. AR)
наблюдательный совет (акционерного общества)


T: 98