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ERZKAPLAN

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Erzkaplan,
 
mittellateinisch Archicapellanus, seit Kaiser Ludwig I., dem Frommen, Bezeichnung für das Haupt der fränkischen Hofgeistlichkeit, den Vorsteher der Hofschule. Im Ostfränkischen Reich vereinigte König Ludwig (II.) der Deutsche 854 das Amt des Erzkaplans mit dem des Leiters der Reichskanzlei. Der Erzbischof von Mainz hatte seit 870 diese Stellung zunächst zeitweise, seit 965 ständig inne. Als sich der Titel »Erzkanzler« für dieses Amt endgültig durchsetzte (nach 1044), war der Erzkaplan unter dem Titel »capellarius« für die Leitung der Kanzlei im (Heiligen Römischen) Reich verantwortlich.

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Ẹrz|ka|plan, der (hist.): vgl. ↑Erzamt.


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