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ÄUßER...

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äußer...: übersetzung

äu|ßer… ['ɔy̮sər…] <Adj.>:
a) sich außen befindend, außen vorhanden /Ggs. inner…/: die äußere Schicht.
Syn.: ober
b) von außen wahrnehmbar:
der äußere Anblick.
Syn.: äußerlich, oberflächlich.
c) von außen, nicht aus dem Innern des Menschen kommend:
ein äußerer Anlass.
Syn.: äußerlich.
d) auf das Ausland gerichtet:
äußere Politik.

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äu|ßer... <Adj.> [mhd.ūʒer, ahd. ūʒaro, zu ↑außer; Umlaut nach dem Superlativ ↑äußerst]: a) sich außen befindend: die äußere Schicht ablösen; es ist nur eine äußere Verletzung; b) von außen kommend: ein äußerer Anlass; das Volk gegen einen äußeren Überfall ... verteidigen (Leonhard, Revolution 65); c) von außen wahrnehmbar, unmittelbar in Erscheinung tretend: der äußere Rahmen; die äußere Ähnlichkeit täuscht; d) auswärtig (2): die äußeren Angelegenheiten; <subst.:> er ist Minister des Äußeren.


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